Skip Navigation
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mitgliedschaftsvereinbarung

zwischen

Karl Meyer-Thaiboxclub Freienbach SZ und das Mitglied/ die Mitgliederin

Kursangebot und Kursdauer mindestens: 6 Monate, 12 Monate / Muay Boran, Muay Thai, Thaiboxen, Krabi Krabong, Selbstverteidigungskurse, Kurskosten: siehe Angebot Programm.

Zahlungsbedingung: Vorauszahlung vor Lehrgang-/ Kursbeginn. Der gesamte Mitgliederbeitrag netto ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss und Rechnungstellung in bar oder per E-Banking / Posteinzahlung zu zahlen.

TrainingsZeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, (siehe Programm)

Leistungen / Nutzung:
Das Mitglied / die Mitgliederin ist berechtigt nach erfolgtem Zahlungseingang ( durch Vorweisen der Postquittung oder der Einzahlungsbestätigung berechtigt das Trainingsangebot der gewähltem Disziplin von Meyer - Thaiboxclub Freienbach SZ zu benutzen. Änderung des Trainingsangebotes bleiben vorbehalten. Ausgeschlossen sind Tageskurse, zeitlich limitierte Kursangebote, Frauen- und Selbstverteidigungskurse oder spezifische Spezialkurse (Schnupper-, Kurse für Vereine /  Firmen oder Spezialisten).

Dauer / Bestätigung: Eine Trainingslektion dauert ca.60 Minuten. Am Ende des Kurses (respektive Lehrgang) erhalten die Teilnehmenden auf Wunsch eine Kursbestätigung, dies aber nur, wenn mindestens ca.85% der gesamten Kurslektionen / Lehrgang-Abonnement besucht worden sind.

Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 6 Monate für Kinder und Jugendliche, respektive 6 oder 12 Monate für Erwachsene.
Die Beitrittserklärung erfolgt durch Vertragsabschluss und Bezahlung des gewählten Mitgliedschaftsabonnement und Kurslehrgang im voraus.
Mitgliederausweis / Photos: Die Mitgliedern sind verpflichtet 2 aktuelle Fotos in Farbe, von sich abzugeben oder lässt vom Trainer/ Instruktor/ Ausbilder ein Digitalfotos von sich erstellen.

Ausschluss: Meyer-Thaiboxclub Freienbach SZ behält sich vor, folgende Mitglieder vom Training auszuschliessen:(Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Rückforderung des Mitgliederbeitrages)

1. Mitglieder, welche durch ihr Verhalten Verletzungen anderer Mitglieder in Betracht ziehen
2. Mitglieder, welche sich nicht an die regeln und Anweisung der Trainer/ Coach/ Instruktor/ Ausbilder halten.
3. Vorbehalt: Kriminelle und Schlägertypus gewähren wir keinen Kurs und Aufnahme. Auf verlangen ist ein Strafregisterauszug vorzuweisen.
4. teilnahme an Streitereien, Auseinandersetzungen, strafbaren Handlungen, Delikten.
5. absichtliches Stören des Unterricht, Nichtbeachten von Trainer / Instruktor/ Ausbilder/ Lehrpersonals Instruktionen + Anweisungen.
6. verstoss gegen die Hausordnungsregeln und nicht bezahltem Mitgliedschaftsbeitrag/ Kursgeld. Die Schulleitung/ Club behält sich vor, den Absolventen von der Teilnahme am Unterricht fristlos auszuschliessen. Der Ausschluss erfolgt durch den Trainer/ Instruktor/ Ausbilder mündlich und schriftlich. Das Mitglied hat jedoch seine vertraglichen Auflagen trotzdem zu erfüllen.

Kündigung: Der Vertrag wird automatisch stillschweigend um ein halbes Jahr, respektiv um ein Jahr verlängert, wenn nicht bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich und per Eingeschrieben gekündigt wird. Das Nichtbenutzen der Leistungen berechtigt zu keinerlei Rückforderungen oder Reduktion. Für Ferien, Krankheiten, Militärdienst und Dispensation werden keine Abzüge und Rückerstattung gewährt. Eine allfällige Sistierung ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: - bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft mit ärztlichem Zeugnis und bei über 4 Wochen mit vorgelegtem Marschbefehl (Kopie), wobei die entsprechende Zeitdauer am Abonnementsende angerechnet wird.

Die Sistierung hat keinen Einfluss auf die Zahlungsbedingungen.
Der Austritt wird erst dann bestätigt, wenn alle ausstehenden Rechnungen bezahlt sind.

Übertragbarkeit: Der Vertrag ist nicht übertragbar und gilt nur für das Mitglied. Dieser Vertrag kann nicht an Dritte umgeschrieben oder übertragen werden.

Hausordnung / Regeln / Weisung: die Mitgliederinnen und die mitgebrachten Besucher (Voranmeldung) / Eltern der Kinder, haben sich im Trainingslokal (Dojo / Gym) an die Hausordnungsregeln zu halten und den Weisungen der Trainer/Ausbilder Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung, wird ein Hausverbot ausgesprochen. Abfälle: persönlich mitgebrachte Abfälle, sowie PET-Flaschen und etc. sind wieder mitzunehmen und persönlich zu entsorgen.

Gesundheitsmassnahmen: die Mitgliedern sind verpflichtet, dem Trainer gegenüber alle notwendigen Schadensverhütungen, resp. Unfälle oder gefährliche Tatsachen, wie Krankheiten, Erkrankungen, Verletzungen oder dergleichen vor Trainingsbeginn mitzuteilen, Erwachsene, Jugendliche und Kinder die hohes Fieber haben und nicht Fit sind soll fern vom Trainingsunterricht bleiben, da wir nicht wollen, dass andere Mitglieder nicht angesteckt werden möchten.

Traininings-Ausrüstung: Die persönliche Trainingsausrüstungen; Springseil, Boxhandschuhe 10oz, Sandsackhandschuhe, Hand- und Fussbandagen, Zahnschutz, Kopfschutz (Helm), Tiefschutz, Rist- und Schienbeinschützer, Brustweste sind ab Mitgliedschaftsbeginn innerhalb von 2 Monaten zu besorgen.

Versicherung: Die Unfall-und Haftpflichtversicherung ist Angelegenheit des Teilnehmers. Meyer - Thaiboxclub Pfäffikon/Freienbach SZ trifft alle möglichen Vorsichtsmassnahmen, um Unfälle im Training zu vermeiden. Die Absolventen wohnen dem Training jedoch auf eigene Verantwortung bei.

Einrichtungen: Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Trainingsequipment und Einrichtungen, sachgemäss zu benutzen. Für sachwidriger Handhabung entstandenen Schäden ist das Mitglied haftbar.

Notwehr: Die Absolventen verpflichten sich, das erlernte Selbstverteidigungs-Systeme nur in äusserste Notwehr, bei Angriff aller Art anzuwenden. Es wird jedoch auf gesundes Menschenverstand appeliert.

Durchführung: Die Mindesteilnehmerzahl beträgt in der Regel 4, maximal 12 Personen. Grosse Klassen können in kleibnere überschaubare Gruppen aufgeteilt werden. Kurse mit einer geringeren Teilnehmerzahl (unter 4 Personen) werden in der Regel nicht durchgeführt. (kein Anspruch auf Rückforderung des Mitgliederbeitrages)

Betriebsausfall: Im Falle betriebsbedingter kürzerer Schliessung (zwecks Reinigung oder Reparaturen) sowie Trainingsausfällen von bis zu zwei Wochen, die nicht in unserer Verantwortung liegen (höhere Gewalt, Krankheit), hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Gerichtsstand
: für beide Parteien ist das Bezirksgericht Höfe Wollerau. Es kommt Schweizer Recht in deutscher Sprache zur Anwendung.

Freienbach SZ, 1. Januar 2012 Karl Meyer,       Copyright © Karl Meyer

 

 
 
« zurück|Drucken