Vereinbarung:zwischen Karl Meyer Thaiboxclub Pfäffikon SZ und der/die Kursteilnehmer/in
1.Teilnehmer/in Angaben sind anzugeben: aktuelle Adresse
2.Kursangebot: Muay Thai / Thaiboxen für Kinder, Muay Boran für Erwachsene Kursdauer: □ 6 Monate□ 12 Monate
Kurskosten: siehe Angebotsausschreibung. ( Änderungen im Kursprogramm sowie Preisänderungen bleiben vorbehalten )
3.Zahlungsbedingung: Der gesamte Betrag ist innerhalb rein netto von 10 Tagen zu bezahlen nach Rechnungstellung. Oder in bar nach Vertragsabschluss. Der Vertrag stellt einen Rechtseröffnungstitel dar, bei Mahnungen wird eine zusätzliche Gebühr von Fr. 50.- verrechnet. Nach der 3. Mahnung entfällt das Nutzrecht am Trainingsangebot. Dieser Vertrag gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG in der Betreibung. Die Mahnung erfolgt über die Telekommunikation per SMS/Telefon, auch durch den Trainer/Ausbilder oder der Schulleitung.
5.Notwehr: Die Absolventen verpflichten sich, das erlernte Selbstverteidigungs-System nur in Notwehr,
bei Angriffen aller Art, anzuwenden. (OR Art. 52), Haftung bei Notwehr: Wer in Berechtigter Notwehr einen Angriff abwehrt, hat den Schaden, den er dabei dem Angreifer in seiner Person oder in seinem Vermögen zufügt, nicht zu ersetzen.
6.Vorbehalt: Schlägertypen und Kriminelle gewähren wir kein Kurs. Auf Verlangen sind Strafregisterauszug vorzuweisen.
7.Leistungen: Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt an Trainings im Angebot des Karl Meyer Thaiboxclub Pfäffikon SZ zu benutzen, erst nach erfolgter Zahlungseingang (durch Vorweisen der Postquittung oder Einzahlungsbestätigung). Änderungen des Trainings-angebotes bleiben vorbehalten. Ausgeschlossen sind Tageskurse, zeitlich limitierte Kursangebote, Frauen- und Selbst-verteidigungskursen oder kundenspezifische Kurse (Schnupperkurse für Vereine/Firmen oder Spezialisten). Eine Trainings-lektion dauert ca.60 Minuten. Am Ende des Kurses erhalten die Teilnehmenden auf Wunsch eine Kursbestätigung, wenn mindestens 85% der Kurslektionen besucht worden sind.
8.Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 6 Monate für Kinder und Jugendliche, respektiv 12 Monate für Erwachsene.
9.Beitrittserklärung: Der Beitritt erfolgt durch schriftlicher Vereinbarung /Vertragsabschluss, oder durch mündlicher gegenseitiger Einwilligung der Parteien. Die Wirksamkeit der Beitrittsaktzeptierung erfolgt durch die Einzahlung. der gewählten Leistung, in bar oder per Rechnung vor Kursbeginn.
10.Sistierungen / Kündigung: Der Vertrag wird automatisch um ein halbes Jahr, respektiv 1 Jahr verlängert, wenn nicht bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich und eingeschrieben gekündigt wird. Das Nichtbenützen der Leistungen berechtigt zu keinerlei Rückforderungen oder Reduktion. Für Ferien, Krankheiten, Militärdienst und Dispensation werden keine Abzüge und Rückerstattung gewährt. Eine allfällige Sistierung ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: - bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft mit ärztlichem Zeugnis, bei über 4 Wochen mit vorgelegtem Marschbefehl (Kopie), wobei die entsprechende Zeitdauer angerechnet wird. Die Sistierung hat keinen Einfluss auf die Zahlungsbedingungen.
11.Das Mitglied: Der/die Teilnehmer/in, Besuchern, bei Kindern auch die Eltern, haben sich im Trainingslokal (Dojo/Gym) an die Hausordnung zu halten und den Weisungen der Trainer/Ausbilder Folge zu leisten. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, dem Trainer gegenüber alle notwendigen schadensverhütenden resp. Unfall oder verletzungsgefährliche Tatsachen, wie Krankheiten, Verletzungen oder dergleichen vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Sowie eine aktuelle Privatadresse und Arbeitgeberadresse bei Änderung sofort innert 10 Tagen mitzuteilen. Die persönliche Trainingsausrüstungen wie; Springseil, Boxhandschuhe 10oz, Sandsackhandschuhe, Hand- und Fussbandagen, Zahnschutz, Kopfschutz (Helm), Brust-und Tiefschutz, Schienbeinschützer, Kampfweste sind ab Trainingsbeginn innerhalb von 2.Trainingsmonate zu beschaffen.
12.Ausschluss: bei Teilnahme an Streitereien, Auseinandersetzungen, strafbaren Handlungen, absichtlichem Stören des Unterrichtes, Nichtbeachten von Trainer-Weisungen, Verstoss gegen die Hausordnung und nicht bezahltem Kursbeitrag, behält sich der Schulleitung / Club vor, den Absolventen von der weiteren Teilnahme am Unterricht fristlos auszuschliessen. Der Ausschluss erfolgt durch den Trainer oder Ausbilder mündlich oder schriftlich. Dieser bleibt jedoch an seine vertraglichen Pflichten gebunden.
13.Haftung: Für Schäden, welche sich der Teilnehmer aus Unfällen, Verletzungen oder Krankheiten bei Benützung der Leistungen zuzieht, besteht seitens der Karl Meyer Kampfkunst- und Kampfsportschule Thaiboxclub Pfäffikon SZ und dessen Personal keine Haftung. Dies gilt auch für mitgebrachte Kinder und Besucher. Auch für den Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Die Unfall-und Haftpflichtversicherung ist Angelegenheit des Teilnehmers. Der Thaiboxclub trifft alle möglichen Vorsichtsmassnahmen, um Unfälle im Training zu vermeiden. Die Absolventen wohnen dem Training jedoch auf eigene Verantwortung bei.
14.Photosabgabe: Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet 2 persönliche aktuelle Fotos von sich abzugeben oder dieser lässt vom Trainer/Ausbilder ein Abbild mit Digitalkamera fotografieren ( Mitgliederausweis ).
15.Durchführung: Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der Regel 4, maximal 12. Grosse Klassen können aufgeteilt werden. Kurse mit geringeren Teilnehmerzahl werden in der Regel nicht durchgeführt.
16.Lehrmittel: Die Lehrmittel werden von der Kursleitung abgegeben. Sie sind in der Regel im Kursgeld nicht inbegriffen und ohne entsprechende Hinweis bei Kursbeginn separat und in bar zu bezahlen.
17.Ausfall des Unterrichts: siehe öffentliche Feiertagen und die staatliche Schulferien des Kanton Schwyz.
18.Kommulierbarkeit: Der Vertrag ist nicht kommulierbar, gilt nur für ein Teilnehmer/in. Dieser Vertrag kann nicht an dritter umgeschrieben oder übertragen werden.
19.Gerichtsstand: Als Gerichtsstand gilt Bezirksgericht Höfe Wollerau. Es kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung und in deutscher Sprache.
20.Vollmacht- und Einverständnis: Der/die Unterzeichnende ist mit dem Inhalt einverstanden und bestätigt, dass alle Fragen wahrheitsgetreu beantwortet zuhaben. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren, ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters / Eltern notwendig.